Über uns

Wir sind eine lizenzierte Anbauvereinigung nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) mit Sitz in Schwollen, VG Birkenfeld, Rheinland-Pfalz.
Gegründet im Jahr 2023 als Interessengemeinschaft, war es von Anfang an unser Ziel, gemeinschaftlichen, nichtgewerblichen Eigenanbau in einem klar geregelten und verantwortungsvollen Rahmen zu ermöglichen.
Seit Mai 2025 verfügen wir über die offizielle Erlaubnis des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung für den gemeinschaftlichen, nichtgewerblichen Eigenanbau.

Unser rechtlicher Rahmen

Unsere Arbeit basiert auf den §§ 11 bis 14 KCanG. Wir geben Cannabis ausschließlich an volljährige Mitglieder ab 25 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland weiter – und nur zum Eigenkonsum.
Die Weitergabe an Dritte oder außerhalb unseres befriedeten Vereinsgeländes ist gesetzlich untersagt. Werbung, Sponsoring oder andere öffentlichkeitswirksame Anreize rund um Cannabis sind gesetzlich verboten und finden bei uns nicht statt. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist für uns selbstverständlich.

Mitwirkung im Verein

Alle Mitglieder bringen sich bei uns aktiv ein. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 17 KCanG) und wird bei uns durch eine Mitwirkungsordnung geregelt.
Ob bei der Dokumentation, der Pflege oder der allgemeinen Organisation.

Informationsblatt
Aktive Mitwirkung von Mitgliedern in Anbauvereinigungen – Konsumcannabisgesetz (KCanG) Stand: 2025

Abgabe und Dokumentation

Die Weitergabe von Cannabis erfolgt ausschließlich an unsere Mitglieder – unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstmengen von 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat.
Jede Abgabe wird durch uns nachvollziehbar dokumentiert. Eine Weitergabe an Dritte, ein Verkauf oder der Konsum auf dem Vereinsgelände ist nicht erlaubt.

Aufklärung und Prävention

Wir klären unsere Mitglieder über die Wirkung und Risiken von Cannabis auf.
Jedes Mitglied wird bei Eintritt in den Verein unterwiesen. Diese Unterweisung wird jährlich wiederholt. Wir stellen außerdem Informationsmaterial zur Verfügung, z. B. die „Care Instructions“ der BZgA.
Für den Bereich Aufklärung und Prävention ist bei uns geschulte Ansprechpersonen benannt und dokumentiert.

Kooperation und Verantwortung

Wir arbeiten mit Beratungsstellen, Fachinstitutionen und Behörden zusammen, um unsere Strukturen transparent und gesetzeskonform zu gestalten.
Für uns steht fest: gemeinschaftlicher Anbau funktioniert nur dann, wenn er ernsthaft, nachvollziehbar und verantwortungsvoll betrieben wird.

Membership

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